Hinweisgebersystem der SPALECK Gruppe

In der SPALECK Gruppe legen wir höchsten Wert auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien. Unsere Integrität und ein rechtskonformes Verhalten sind von entscheidender Bedeutung, um unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu schützen. Unser Hinweisgeberschutzsystem ist deshalb darauf ausgerichtet, konkrete Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten innerhalb der SPALECK Gruppe zu erfassen (Gruppenstruktur).

 

Schutz für alle Beteiligten

Wir haben den Anspruch, den umfassendsten Schutz für Hinweisgeber und Betroffene zu gewährleisten. Deshalb werden Informationen unter Einhaltung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze vertraulich und fair behandelt, um den Hinweisgeber bestmöglich zu schützen. Eine Untersuchung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen unsere Richtlinien eingeleitet. Diskriminierung, Einschüchterung oder Anfeindung aufgrund einer Meldung über unser Hinweisgebersystem werden ernst genommen und entsprechend untersucht und geahndet.

 

Hinweise korrekt melden

Wir ermutigen Jeden, aufmerksam und bereit zu sein, konkrete Informationen über Verstöße gegen unsere Richtlinien und Gesetze durch Mitarbeiter der SPALECK Gruppe zu melden. Meldungen über Verstöße gegen unseren Code of Conduct, Kartellrechtsverletzungen, Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing können über das von uns installierte Hinweisgebersystem vertraulich erfolgen und das jederzeit und in jeder Sprache. Neben unseren Mitarbeitern sind auch Geschäftspartner, Kunden und andere Dritte dazu berechtigt, Informationen über Verstöße gegen unsere Richtlinien abzugeben.
 
Um Fälle zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen einzuleiten ist es wichtig, dass die Hinweise so präzise wie möglich formuliert sind. Es ist hilfreich, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? – Um wen handelt es sich? Wer ist betroffen?
Was? – Was ist passiert? Beschreiben Sie den Vorfall.
Wann? – Wann hat der Vorfall stattgefunden?
Wie? – Wie oft hat er sich ereignet?
Wo? – Wo hat der Vorfall stattgefunden?

Die Beschreibungen sollten so verständlich sein, dass auch Personen ohne Fachkenntnisse sie nachvollziehen können. Wenn Sie bereit sind, uns Hinweise zu geben, aber Ihre Anonymität wahren möchten, können Sie eine anonyme Meldung machen. Zur weiteren Bearbeitung der Meldung kann es erforderlich sein, Rückfragen an den/die Hinweisgeber*in zu stellen.

 

 

Hinweise geben – aber wie?

Sie haben Kenntnis über Verstöße von Geschäftspartnern gegen unseren Verhaltenskodex oder sind unmittelbar davon betroffen? 
 
Unser Hinweisgebersystem-Team der SPALECK Gruppe ist Teil unserer Compliance-Organisation und die zentrale Anlaufstelle für Hinweise auf Verstöße innerhalb der SPALECK Gruppe. Meldungen sind schriftlich (per Brief oder per E-Mail) abzugeben. Nach Absprache können im weiteren Verfahren persönliche Vorsprachen bzw. Rücksprachen erfolgen. Anonyme Meldungen sind ebenfalls möglich.
 
Bitte kontaktieren Sie unser Hinweisgebersystem-Team über die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten.
 
Post und Persönlich*: 
SPALECK Gruppe
Team Hinweisgebersystem
Robert-Bosch-Straße 15
D-46395 Bocholt  
 
*Eine Kennzeichnung mit „Vertraulich“ wird empfohlen

E-Mail:
Unser Hinweisgebersystem-Team der SPALECK Gruppe erreichen Sie hier per E-Mail.
 
Hinweis: Bei der Übermittlung von Informationen oder Hinweisen per unverschlüsselter E-Mail handelt es sich um einen Übertragungsweg, bei dem eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nicht ausgeschlossen werden kann. Insoweit ist bei einer unverschlüsselten E-Mail der Vertraulichkeitsschutz in einem geringeren Maße gewährleistet als bei einem Brief in einem verschlossenen Umschlag. Jedoch können per E-Mail (sofern diese von einem Postfach gesendet wurde, welches keine Rückschlüsse auf die Person zulässt) Rückfragen auch anonym gestellt und beantwortet werden.
 
 
E-Mail ans Hinweis-Team